Künstliche Intelligenz in der Kanzlei

Werden Verträge bald von einer Software zusammengestellt? Werden Chatbots die Fragen ihrer Mandanten klären? Wo bleibt die Arbeit des Anwalts unabdingbar? Das Programm Smartlaw hat gezeigt, dass Künstliche Intelligenz (KI) in der juristischen Tätigkeit durchaus realistisch ist. Demzufolge wird sich die Anwaltschaft mit dem Thema KI auseinandersetzen müssen. Für einen Einstieg in das Thema Künstliche Intelligenz in der Kanzlei zeigen wir in diesem Artikel auf, wie KI funktioniert, was KI ersetzen kann und wo Sie Künstliche Intelligenz in Ihrer Kanzlei nutzen können.

 

Künstliche Intelligenz in der Kanzlei

Schon heute finden Sie künstliche Intelligenz in Ihrer Kanzlei, ebenso wie im Privaten. Beispielsweise filtert der Spam-Filter Ihres E-Mail-Postfachs die relevanten Nachrichten von Werbung und Anzeigen. Ebenso filtern Chatbots die relevanten Begriffe der Frage heraus und beantworten diese. Des Weiteren erkennen Foto-Apps Gesichter auf Fotos. Spracherkennungssoftware leistet schon heute Erstaunliches beim Umwandeln von Sprache in Text. Mit unserer Kanzleisoftware KanzLaw können Sie Spracherkennung in Ihrer Kanzlei für effizienteres Diktieren und Transkribieren nutzen.

 

Schwache Intelligenz vs. starke Intelligenz

Doch was ist Künstliche Intelligenz? Künstliche Intelligenz beschäftigt sich mit Methoden, die es einer Maschine ermöglichen, menschliche Intelligenzleistungen zu vollbringen. Dabei wird außerdem zwischen schwacher und starker Künstlicher Intelligenz unterschieden. Schwache Intelligenz ist auf ein bestimmtes Problem spezialisiert. Man könnte sagen, schwache Intelligenz sei ein „Fachidiot“. Spam-Filter, Spracherkennung, und Bilderkennung gehören alle in den Bereich der schwachen KI. Starke KI dagegen arbeitet wie ein menschliches Gehirn und überträgt gefundene Lösungen auf andere Bereiche. Dabei kann sie sich selbst verbessern, indem sie ihren Algorithmus anpasst. Bislang gibt es starke KI nur in der Theorie, während schwache KI uns schon heute unterstützt. So hat schwache KI ihren Platz in unserem Alltag ebenso wie in der Kanzlei schon erworben. Doch spannender ist die Frage, ob Künstliche Intelligenz in der Kanzlei auch die Aufgaben des Juristen lösen dürfen sollte.

 

Sollte jemand, der laut statistischer Wahrscheinlichkeit wieder ein Verbrechen begehen könnte, im Gefängnis bleiben?

Debatten gibt es beispielweise um das Predictive Policing. Dabei wird erörtert, ob es sinnvoll ist, Software zu nutzen, um Verbrechen vorauszusagen, bevor sie passieren. Damit kann der Rechner Wohnungseinbrüche durch räumliche Zusammenhänge vorhersagen. Durch die Ergebnisse der Software können Wohngebiete stärker polizeilich geschützt werden. Während Einige sich Vorteile durch das Predictive Policing versprechen, steht es doch stark in der Kritik. Denn eine Software kennt nur den Zusammenhang Vorstrafen, arbeitslos, Kontakt zu Kriminellen = hohe Wahrscheinlichkeit für einen rückfälligen Straftäter. Dabei wird dem Menschen der Ausweg aus vorurteilsbelasteten Schemata unmöglich gemacht. Eine Software bezieht keine individuellen Umstände mit ein. Ebenso wenig die Möglichkeit der Veränderung. An dieser Stelle ist die individuelle Beurteilung durch den Juristen erforderlich.

 

Stellungnahme der BRAK

Die BRAK nimmt in ihrem Positionspapier „Digitales Rechtssystem – Forderungen und Vorschläge der Anwaltschaft“ vom November 2021 Stellung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in unserem Rechtssystem. Sie unterscheidet dabei zwischen Entscheidungsunterstützender KI und entscheidungsersetzender KI. Erstere hält die BRAK für unbedenklich, solange die Parteien über den Einsatz der KI informiert und aufgeklärt werden. Entscheidungsersetzende KI jedoch hält die BRAK aufgrund des Richtervorbehalts und des Rechts auf einen gesetzlichen Richter für ausgeschlossen. Lediglich bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sei eine freiwillige Entscheidung für ein KI-Urteil denkbar. Jedoch nur unter der Bedingung, dass dieses anfechtbar sei und durch einen menschlichen Richter revidiert werden könne. Ganz ausgeschlossen hält die BRAK den Einsatz von KI bei straf- und Strafvollstreckungsverfahren.

 

Kein Ersatz des Juristen

Künstliche Intelligenz kann die Arbeit des Juristen nicht ersetzen. Nichtsdestotrotz kann sich der Jurist künstliche Intelligenz zunutze machen. So nutzt die Spracherkennung von KanzLaw KI, um neue Wörter zu lernen und schneller Sprache in Schrift umzuwandeln.

 

 

Quellen und weiterführende Literatur

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kuenstliche-intelligenz-ki-40285

https://legal-tech.de/warum-kuenstliche-intelligenz-den-juristen-noch-lange-nicht-ersetzen-kann/intelligenz-den-juristen-noch-lange-nicht-ersetzen-kann/

 

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