beA

Übersicht für die Verwendung von beA

Was ist beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gewährleistet die rechtskonforme Übermittlung von Schriftsätzen und Dokumenten sowie die Kommunikation von Gerichten und Behörden mit Anwälten, Notaren, Unternehmen und Bürgern.

Jeder Anwalt und jede Rechtsanwaltsgesellschaft ist dazu verpflichtet, ein solches Postfach zu führen.

Die Installation und das Update des beA Moduls wird im Kapitel Installation von beA behandelt. Die Übersicht über das beA Postfach findet man im Kapitel Das beA Postfach.

Das Versenden von beA Nachrichten und die Suche nach beA Addresse des Empfängers wird im Kapitel Versenden von beA Nachrichten beschrieben. Die Anforderung und die Abgabe eines eEB wird im Kapitel Das elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) erklärt.

Wie wird es beantragt?

Alle Informationen zu technischen Voraussetzungen, Installation und Registrierung finden Sie im beA-Anwenderhandbuch: https://handbuch.bea-brak.de/

Denken Sie daran, Ihr Software-Zertifikat in Ihrem beA-Account zu hinterlegen:
https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/aktualisierung-bea-sicherheits-token/hinterlegung-neues-software-zertifikat

Vorteile für die Verwendung von beA mit KanzLaw

KanzLaw erleichtert die Verwendung von beA durch eine Integration des beA Moduls.

Ein großer Vorteil der beA-Integration im KanzLaw ist, dass die beA-Nachrichten automatisch vorgeladen werden. Dadurch entfällt die manuelle Aktualisierung und Sie haben sofort Zugriff auf neue Dokumente. Zudem muss das Versenden von beA-Nachrichten nicht durch den Anwalt überwacht werden. Das System verarbeitet den Versand vollständig im Hintergrund.

Zusätzlich zeigt KanzLaw an, wenn der Versand einer Nachricht fehlgeschlagen ist.
Nicht versendete Nachrichten werden im Postausgang gekennzeichnet. Prüfen Sie ggf. die Ursache für den Fehler. Anschließend kann der Versand über den Button „Erneut senden“ wiederholt werden.

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