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beA Nachrichten versenden

Nachrichtenerstellung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine beA Nachricht zu erstellen

  • Sie können im beA Postfach eine Nachricht durch Klick auf das Plus Icon 1 erstellen. 
  • Per Klick auf das rechts daneben liegende Icon 2 öffnet sich ebenfalls die Nachrichtenerstellung, ordnet die Nachricht aber automatisch der gerade geöffneten Akte zu.
  • Sie können beA-Nachrichten über die Personendetails erstellen
  • In der Akte kann über das Kontextmenü eines Akteneintrag eine beA Nachricht erstellt werden. Dabei werden automatisch die Anhänge dieses Akteneintrags als Anhänge für die beA nachricht übernommen.
  • Im Forderungskonto kann die Übertragung von EDA Dateien über eine beA Nachricht erfolgen.
Bildschirmfoto 2024 08 09 Um 11.08.31
Erstellung von beA Nachrichten im beA Postfach

Das Fenster zur Nachrichtenerstellung sieht wie folgt aus:

Bildschirmfoto 2024 08 22 Um 15.00.10
Fenster zur Erstellung einer beA Nachricht

Hier lässt sich

  • das Postfach festlegen, aus dem die Nachricht versendet werden soll (Postfach-Auswahl oben links)
  • die Akte auswählen, mit der die Nachricht verknüpft werden soll 1
  • die Safe-ID des Empfängers eintragen 2
  • der Adressat über die beA-Nutzersuche suchen 3 (siehe Kapitel 4.6 Adressatensuche)
  • der Betreff der Nachricht angeben
  • das Aktenzeichen des Senders und Empfängers angeben
  • einstellen, ob die Nachricht vertraulich sein soll
  • eine Empfangsbestätigung anfordern (nur wenn mindestens ein Anhang ausgewählt ist)
  • eine Justizbehörde auswählen (wenn der Empfänger ein Gericht ist)
  • die Sendungspriorität auswählen, wenn der Empfänger ein Gericht ist

In der Anhang-Tabelle 4 lässt sich:

  • ein Anhang hinzufügen (Drag & Drop/ Plus-Icon)
  • ein Anhang entfernen (Minus-Icon/Back space)
  • die Reihenfolge der Anhänge verändern (per Drag & Drop)
  • die Bezeichnung eines Anhangs ändern (per Enter/F2 oder Rechtsklick)
  • der Typ des Anhangs (Anlage oder Schriftsatz) festlegen

Die Regeln für die Erstellung von beA Nachrichten werden durch die beA Spezifikation für beA Nachrichten vorgegeben (Siehe beA Nachrichten Spezifikation)

  • Der Betreff muss mindestens ein Zeichen haben.
  • Der Nutzer muss die entsprechenden Rechte haben, um eine Nachricht zu versenden.
  • Dateinamen für Anhänge dürfen nur Buchstaben, Ziffern, Umlaute, ß, Unterstrich und Bindestrich enthalten.
  • Es darf maximal 1000 Anhänge mit insgesamt maximal 200 MB geben.
  • Anhangnamen dürfen maximal 84 Zeichen beinhalten (inkl. Dateiendung).
  • Die Dateiendungen .exe, .com, .bat, .cmd, .lnk und .ini sind nicht erlaubt. Für Nachrichten an Gerichte sind die Formate pdf und tiff vorgesehen, es ist aber technisch möglich (es kommt zu keiner Fehlermeldung) andere Formate zu verwenden.
  • Wenn eine Nachricht mit eEB-Anforderung versandt wird, muss es mindestens einen Anhang geben.
  • Wenn eine Nachricht nicht von Ihnen selbst und aus Ihrem eigenen Postfach versendet wird, müssen Sie die Schriftsätze vor dem Versand signieren.
  • Wenn eine Nachricht an ein Gericht versandt wird, muss die Justizbehörde angeben werden.
  • Wenn eine Nachricht an ein Gericht versandt wird, darf kein eEB angefordert werden.

Adressatensuche

Die Adressatensuche lässt sich durch Klick auf das Lupen-Icon 1 in der Nachrichtenerstellung öffnen:

Bildschirmfoto 2024 08 09 Um 11.25.29
beA Nachrichtenfenster – Icon zur Empfänger Suche
Bildschirmfoto 2024 08 09 Um 11.35.28
beA Empfänger Suche (Ermittlung der Safe ID)

Über die Suchmaske lassen sich die Suchparameter Kanzleiname, Name, Vorname & PLZ eintragen. Durch Klick auf Suchen oder Enter wird die Suche durchgeführt. Die Suchergebnisse werden in der Tabelle angezeigt. Diese lassen sich auch filtern. Mit Klick auf OK werden die Daten des ausgewählten Adressaten in die Nachricht eingetragen.

Bildschirmfoto 2024 08 20 Um 18.49.20
Liste der Suchergebnis Treffer
Bildschirmfoto 2024 08 20 Um 18.49.40 1
beA Nachricht mit übernommenen Empfänger (Safe ID gefüllt)

eEB für eine beA Nachricht anfordern

Sie können für eine beA Nachricht vom Empfänger eine elektronisches Empfangsbekenntniss (eEB) anfordern. Weiter Details hierzu finden Sie im Kapitel Das elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB)

Inhaltsverzeichnis
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