Briefe der Kanzlei digital frankieren

Bei aller Digitalisierung müssen einige Schreiben einer Kanzlei weiterhin den Postweg nehmen. Doch – wo ist denn nur die Briefmarke? Die Zeiten von herumfliegenden Briefmarken und Besorgung von Briefmarken bei der Post sind mit KanzLaw vorbei. Denn mit unserer Kanzleisoftware können Sie Briefe schnell und einfach mit wenigen Klicks in Ihrer Kanzlei digital frankieren.

Das Frankieren funktioniert über eine Verknüpfung mit der E-Porto-Funktion der Deutschen Post. Dafür muss man sich lediglich als Portokasse-Kunde bei der Deutschen Post registrieren. Mit der Registrierung hinterlegen Sie dort ihre Kontodaten, welche für den Kauf der Briefmarken benötigt werden. Anschließend fügen Sie das Post-Konto in KanzLaw hinzu. Die Konten kann man jeweils entweder der ganzen Kanzlei oder auch einzelnen Anwält:innen zuordnen. Nun können Sie mit nur wenigen Klicks einzelne oder mehrere Briefe Ihrer Kanzlei digital frankieren.

Übrigens: Wählen können Sie bei der Frankierung immer zwischen innerdeutschen Briefmarken (Standardbrief, Kompaktbrief, Großbrief und Maxibrief) und internationalen Briefmarken (Standardbrief International, Kompaktbrief International, Großbrief International, Maxibrief International bis 1.000g, Maxibrief International bis 2.000g).

 

 

Erfahren Sie mehr über KanzLaw:

https://kanzlaw.de/blog/kanzlaw-kanzleisoftware-fuer-apple-effizient-flexibel-sicher/

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