Wer darf was? Berechtigungen in der Kanzleisoftware einstellen

Wer darf was in der Kanzlei

Wenn Sie nicht allein Ihre Kanzlei führen, ist es wichtig, die Zusammenarbeit klar zu strukturieren. Vielen Anwälten sind ihre ReFas unersetzlich. Diese nehmen viele Aufgaben ab: Telefonate entgegennehmen, Termine ausmachen, Abrechnungen vornehmen und vieles mehr. Darf die ReFa jedoch auch Fristen verschieben und Akten ablegen? Unsere Kanzleisoftware KanzLaw bietet die Möglichkeit, Berechtigungen für Anwälte und ReFas individuell einzustellen.

 

Wie funktioniert das?

Fassen Sie die Anwälte, Ihre ReFas und die Auszubildenden oder Praktikanten jeweils zu Nutzergruppen zusammen. Einzelne Nutzer können auch in mehreren Nutzergruppen Mitglied sein. Gehen Sie dabei so detailliert vor, wie es für Ihre Kanzlei passt. Was genau den einzelnen Nutzergruppen erlaubt ist, legen Sie als Administrator fest. Legen Sie die Rechte für die einzelnen Gruppen Ihrer Kanzlei individuell fest. Mehr noch: Bestimmen Sie auch, wer welche Daten einsehen kann, wenn es sich um hochsensible Daten handelt. Auch private Termine können Sie damit unbesorgt in den Kalender eintragen. Legen Sie einfach fest, dass nur Sie Ihre privaten Termine sehen können. Vermeiden Sie damit das Führen von zwei getrennten Kalendersystemen und organisieren Sie sich und Ihre Kanzlei mit der Kanzleisoftware.

 

Unser Tipp zum Einstellen der Berechtigungen

Mit dem Rechtemangement von KanzLaw können Sie exakt festlegen, welche Aktionen welcher Nutzergruppe möglich sind. Überlegen Sie sich, welche Aktionen nur Sie oder Ihre angestellten Anwälte durchführen dürfen. Unser Tipp dabei: Verrennen Sie sich nicht in Details. Das Einstellen von Berechtigungen für Anwälte und ReFas hilft, Fehlaktionen vorzubeugen. Verzichten Sie aber nicht auf persönliche Absprachen mit Ihren Kollegen und ReFas. Entgegengebrachtes Vertrauen stärkt die Mitarbeiterbindung und motiviert Ihre Mitarbeiter, ihr Bestes zu geben.

 

Entdecken Sie hier weitere Möglichkeiten zur Kanzleiorganisation mit KanzLaw.

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