Abrechnung in der Anwaltssoftware

Unkomplizierte Abrechnung und Rechnungsverwaltung in der Anwaltssoftware

KanzLaw bietet Ihnen eine Vielzahl von Funktionen, die die Abrechnungsprozesse Ihrer Kanzlei erheblich vereinfachen und optimieren. Im Handumdrehen erstellen Sie unterschiedliche Arten von Rechnungen und behalten Zahlungseingänge und offene Posten stets im Blick.

Die Funktionen für die Abrechnung

RVG-Abrechnung

KanzLaw kennt die RVG-Abrechnungstabelle. Sobald Sie die entsprechende Ziffer oder Bezeichnung aus dem Gebührenkatalog eingeben, zieht die Software den Streitwert automatisch aus der entsprechenden Akte und gibt die zu berechnende Gebühr inklusive Faktor bzw. Faktorspanne aus.

Honorarabrechnung

Die aktenbezogene Zeiterfassung per Stoppuhr ermöglicht die klare Zuordnung der geleisteten Stunden. Dass die erfassten Zeiten automatisch in die Rechnungsstellung übernommen werden, vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Rechnungsstellung und reduziert die Fehlerwahrscheinlichkeit.

Individuelle Rechnungstypen

Neben RVG- und Honorarrechnungen können Sie Pauschalrechnungen, Kostenvoranschläge oder ganz eigene Rechnungstypen in KanzLaw erstellen. Für alle ist eine eigene Rechnungsvorlage, eine zugehörige Mahnungsvorlage und eine Storno-Briefvorlage verfügbar.

Rechnungsverwaltung

KanzLaw ermöglicht auch die unkomplizierte Verwaltung von Rechnungen: vom Rechnungs- oder Mahnungsversand über die Nachverfolgung offener Rechnungen bis hin zur Verbuchung der Zahlungseingänge. Das geschieht über kontobezogene Kassenbücher, die Kontobewegungen dokumentieren.

Forderungskonto

Mit dem Forderungskonto, einschließlich des EDA-Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung behalten Sie alle offenen Rechnungen sowie ausstehenden Zahlungen und Zinsen im Blick. Um Sie optimal beim Durchsetzen der Forderungen zu unterstützen, gibt es eine Verknüpfung zur automatisierten Briefschreibung.

Weitere Funktionsbereiche in KanzLaw

eAkte

Kanzleiorganisation

Kommunikation

Schnittstellen

Zusatzmodule

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