FÖRDERPROGRAMM

Fenster zu!

Jetzt auf Apple-Hardware und die topmoderne Kanzleisoftware KanzLaw umsteigen

Ab Mitte Oktober 2025 wird der Support für Windows 10 eingestellt. Wenn Sie davon betroffen sind, werden Sie neue, teure Lizenzen kaufen oder für Windows 11 wahrscheinlich neue Hardware anschaffen müssen.

Sie suchen eine Alternative? Dann ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, Ihre Kanzlei hard- und softwareseitig zu optimieren. Nutzen Sie unseren Fördertopf und profitieren Sie von einem attraktiven Wechsel-Angebot*.

*Die Angebotszusage muss bis spätestens 30.09.2025 vorliegen, die Installation muss bis maximal fünf Monate nach der Auftragserteilung erfolgen.

Kanzlaw

Das Förderprogramm Fenster zu! unterstützt Sie durch einmalig attraktive Leasingkonditionen unseres Finanzierungspartners grenke AG beim Erwerb der für KanzLaw benötigten Apple-Hardware. Zusätzlich bieten wir Ihnen im Rahmen dieses Förderprogramms eine kostenfreie Übernahme Ihrer Mandantendaten aus Ihrer bisherigen Kanzleisoftware.

Hinweis
Unsere regionalen IT – und KanzLaw-Partner beteiligen sich am Förderprogramm Fenster zu! Sprechen Sie uns gern darauf an.

Was sind die genauen Konditionen?

  • Die Förderung ermöglicht es Ihnen, die benötigte Apple-Hardware zu einmaligen Konditionen über eine Laufzeit von 36 Monaten zu leasen. Diese Sonderkonditionen entsprechen 0%. Nach Ablauf dieses Zeitraums können Sie die Apple-Hardware aus dem Leasingvertrag zu einem festen Restwert übernehmen und weiter nutzen. Wir von KanzLaw subventionieren diesen Restwert über die Laufzeit des Leasings monatlich mit einem Betrag, der in Summe der 36 Monate dem Restwert entspricht. De facto bedeutet das: Den Restwert übernimmt KanzLaw (bzw. die zollsoft GmbH) für Sie!
  • Mit der Förderung werden Ihnen außerdem die Kosten für die Datenkonvertierung aus Ihrem Altsystem erlassen.
  • Fenster zu! umfasst einen Fördertopf für maximal 101 Förderungen. Förderungen können nur so lange ausgeschüttet werden, bis dieser Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet.
  • Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie bis spätestens 30.09.2025 Ihren Wechsel zu KanzLaw beauftragen und Ihre Kanzlei bis spätestens fünf Monate nach der Auftragserteilung auf KanzLaw umstellen.
  • Das gesamte Angebot von Fenster zu! richtet sich ausschließlich an Kanzleisoftware-Wechsler oder Kanzlei-Übernehmende, die bisher mit Windows-Hardware gearbeitet haben. Neugründer und Kanzleien, die bereits einen Auftrag erteilt haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sollten Sie auf den Online-Terminkalender von KanzLaw wechseln, erstatten wir die Kosten für die Datenübernahme aus Ihrem bisherigen Kalendersystem.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. 
Unser Vertrieb wird daraufhin im persönlichen Kontakt Ihre individuellen Anforderungen aufnehmen und weitere Details, u. a. bzgl. des Leasings, mit Ihnen klären.

Warum Apple?

In Kombination mit unserer modernen Kanzleisoftware KanzLaw sind Sie zukünftig optimal gerüstet und profitieren von einem professionellen Set-up, unabhängig von der Größe Ihrer Kanzlei.

Intuitivität

Die Apple-Oberfläche hat einen sehr logischen Aufbau, ist sehr einfach und intuitiv. Nach einer kurzen Einarbeitungsphase können Sie mit den Geräten einfach und schnell arbeiten.

Sicherheit

Apple-Geräte sind enorm sicher und zeichnen sich durch eine hohe Performance aus. Die Geräte sind weniger anfällig für Systemabstürze und können schnell und einfach untereinander synchronisiert werden.

Langlebigkeit

Apple-Geräte können im Schnitt 3 bis 7 Jahre lang ohne Probleme verwendet werden, mindestens ein Jahr länger als vergleichbare Windows-Geräte. Die Geräte erhalten zudem regelmäßig kostenlose Updates. Auch Geräte, die älter als vier Jahre sind, werden durch den Support unterstützt.

Geringe Langzeitkosten

Im Hinblick auf das Verhältnis von Nutzungsdauer und Preis ist Apple oft günstiger als Konkurrenz-Systeme, da die Hardware sehr lange genutzt werden kann. Auch der Restwert eines gebrauchten MacBooks ist höher als bei vergleichbaren Konkurrenzprodukten (Stichwort Wertbeständigkeit).

Keine automatischen Updates
ohne Ihren Willen

Apple-Updates werden erst nach Freigabe des Nutzers gestartet. Updates, die immer in unpassenden Momenten aufploppen, gehören der Vergangenheit an.

Einfache Anbindung

Drucker, WLAN-Router und andere Geräte sind ohne Probleme mit Apple kompatibel. Auch die meisten medizinischen Geräte können problemlos angebunden werden. Für die Arbeit mit KanzLaw gelingt dies über spezielle Schnittstellen.

Ich möchte unverbindlich die Förderung Fenster zu! für meine Kanzlei beantragen

Fenster zu

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