Kopf an Kopf mit Smartlaw

Der Fall um Smartlaw hat großes mediales Interesse bei der Anwaltschaft erregt. Mit der Web-Anwendung können Verbraucher ihre eigenen Verträge generieren. Eine wirtschaftliche Gefahr für Anwälte? Sicher ist, dass der Druck, in der Kanzlei effizient zu arbeiten, weiter steigt. Doch ergeben sich für Kanzleien auch Chancen aus dieser neuen Entwicklung? Wie man mit Textbausteinen effizienter Verträge erstellen kann, lesen Sie hier.

BGH erklärt Smartlaw für zulässig

Aufgrund des BGH-Urteils vom 9. September 2021 steht nun fest, dass das digitale Erstellen von Rechtsdokumenten wie es von dem Vertrags- und Dokumentengenerator Smartlaw betrieben wird, zulässig ist (BGH, Urteil. V. 9.9.2021 – I ZR 113/20). Smartlaw erstellt auf Grundlage von Abfragen zum Sachverhalt aus Textbausteinen einen Vertragsentwurf. Als Fall aus dem Bereich Legal Tech hatte das Verfahren große Aufmerksamkeit erregt. Schließlich wurde die Unterlassungsklage der Rechtsanwaltskammer Hamburg vom OLG Köln abgewiesen. Ebenso wies das BGH die Revision der Klägerin zurück. Dabei war die Begründung dafür, dass keine Rechtsdienstleistung mit Prüfung des konkreten Falls durchgeführt wird. Dies sei dem Kunden klar und er erwarte auch keine individuelle Tätigkeit.

Smartlaw –  Bedrohung oder Chance?

Infolge des BGH-Urteils können Kunden demnächst Vertragsentwürfe durch ein paar Klicks im Internet erhalten. Dadurch entfällt der Weg zur Kanzlei. Schwere Zeiten? Die Anwendung Smartlaw nutzt für die Erstellung der Vertragsentwürfe Abfragen des Sachverhalts. Doch dabei muss klar sein: Komplexe Sachverhalte lassen sich nicht in ein Schema X pressen. Genauso wenig lässt sich die individuelle Prüfung durch den Rechtsanwalt ersetzen. Einige potenzielle Kunden mögen der Anwaltschaft durch Smartlaw verloren gegangen sein. Jedoch bedürfen wichtige Verträge  einer individuellen Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt.

In der Kanzlei so effizient wie Smartlaw werden

Darüber hinaus bieten sich durch die Digitalisierung auch Chancen für die Anwaltschaft. Unsere Kanzleisoftware KanzLaw arbeitet mit Textbausteinen, mit denen Sie Ihre Dokumente deutlich schneller als bisher erstellen können. Nutzen Sie bereits vorhandene Textabschnitte oder erstellen Sie sich eigene. So können Sie sich auf die eigentliche Arbeit einer Kanzlei konzentrieren: Dem Prüfen des konkreten Falles und Finden der besten, individuellen Lösung für Ihren Mandanten. KanzLaw unterstützt Sie dann beim Erstellen der Dokumente. Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung und bleiben Sie im Rennen ganz vorne dabei.

Quellen

https://brak.de/fuer-anwaelte/rechtsprechung/bgh-vertragsdokumente-generator-smartlaw-zulaessig

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=122560&pos=0&anz=1

Mehr Information zu KanzLaw finden Sie unter https://kanzlaw.de/