Ursprünglich veröffentlicht: März 2022
Die Anzahl der Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene für Digitalisierung der Rechtsanwaltskanzleien ist seit 2022 zurückgegangen. Dennoch ist es für Kanzleien mancherorts gerade ein günstiger Zeitpunkt, um ihren Grad der Digitalisierung zu steigern.
Förderprogramme von staatlichen Institutionen und Stiftungen bieten finanzielle Anreize, um die auf Bundesebene angestrebte Digitalisierung voranzutreiben. Mit Hilfe verschiedener Förderungen, wie z.B. einer Digitalisierungsprämie können Sie Zuschüsse für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei beantragen.
Doch viele Subventionen für Digitalisierung haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Fokus. Dabei fallen freie Berufe, wie Rechtsanwälte, oft aus den Programmen, wie z.B. beim Digitalbonus in Bayern. Wir haben für Sie recherchiert, welche Förderprogramme Sie für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei nutzen können.
Was können Sie sich in Ihrer Kanzlei fördern lassen?
Gefördert wird die Digitalisierung von Prozessen und das Verbessern der Datensicherheit. In Ihrer Kanzlei kann das konkret die Einführung einer modernen Kanzleimanagement-Software wie KanzLaw sein.
Digitales Dokumentenmanagement hilft, Prozesse effizienter zu gestalten und Medienbrüche zu vermeiden, z.B. durch das beA-Postfach. Mehr dazu unter: https://kanzlaw.de/funktionen/bea/
Je nach Förderprogramm werden auch die mit der Anschaffung der Software verbundenen Dienstleistungen wie Installation und Datenmigration gefördert. Außerdem kann das Schaffen der digitalen Infrastruktur, mobiles Arbeiten und Homeoffice zuwendungsfähig sein.
Diese umfasst Cloud-Nutzung, VPN, Mailserver und Rechner-Telefonie-Integration.
Die Datensicherheit durch Viren- und Firewallschutz kann ebenso zuwendungsfähig sein. Einige Programme schließen überdies Dienstleistungen wie Beratungen oder Schulungen Ihrer Angestellten mit ein.
Hingegen sind Ausgaben für standard Hard- und Software meist nicht zuwendungsfähig. Das heißt, die Anschaffung von PC, Laptops, Bildschirmen, Tablets, Telefongeräten, Headsets, Scannern, Druckern und Kameras werden nicht bezuschusst.
Außerdem ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Digitalisierung Ihrer Kanzlei vorantreiben, entscheidend. Denn die meisten Förderprogramme fördern nur solche Projekte, die Sie noch nicht in Angriff genommen haben. Deshalb beantragen Sie zuerst die Fördermittel und beginnen erst danach mit der Umsetzung. Darüber hinaus gilt meist eine Bagatellgrenze von 3.000-8.000€. Erst höhere Ausgaben werden gefördert.
Welche Förderprogramme gibt es für Kanzleien?
Es gibt Unterschiede zwischen den Förderprogrammen des Bundes und der Länder. Derzeit existiert auf Bundesebene kein Förderprogramm, das Anwaltskanzleien bei der Digitalisierung unterstützt.
Auch auf Landesebene ist nicht überall ein passendes Förderprogramm verfügbar. Digitalisierungsförderungen, von denen auch Rechtsanwälte profitieren können, gibt es aktuell in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Förderprogramme der Länder
Viele Bundesländer haben Förderprogramme für die Digitalisierung. Einige schließen jedoch freie Berufe oder rechtsberatende Unternehmen aus. Wir haben eine Liste von Förderprogrammen zusammengestellt, die Sie für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei nutzen können. Details finden Sie auf den Websites der Programme.
Baden Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
- Förderquote: 30%
- Zuschuss bis max.: 3.000€
- Höhe der Investition: mind. 5.000€
Bremen: Digitaler Mittelstand
- Förderquote: 40%
- Zuschuss bis max.: 17.000€
- Höhe der Investition: mind. 1.000€
Hamburg: Hamburg Digital
Förderquote: max. 30%
Zuschuss bis max.: 17.000€
Höhe der Investition: mind. 3.000€
Hessen: DIGI-Zuschuss
- Förderquote: 50%
- Zuschuss bis max.: 10.000€
- Höhe der Investition: mind. 4.000€
Nordrhein-Westfalen: MID Gutscheine Digitalisierung
- Förderquote: 70%
- Zuschuss bis max.: 15.000€
- Höhe der Investition: mind. 4.000€
Sachsen: Digitalisierung Zuschuss EFRE (Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
- Förderquote: bis 50%
- Zuschuss: bis max. 10.000€
- Höhe der Investition: mind. 5.000€
Sachsen-Anhalt: Digital Innovation
- Förderquote: 50%
- Zuschuss bis max. 35.000€
- Höhe der Investition: mind. 3.000€
Schleswig-Holstein: Förderung Digitalisierungsmaßnahmen
- Förderquote: max. 40%
- Zuschuss: bis max. 80.000€
- Höhe der Investition: mind. 10.000€
Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bieten aktuell keine Förderungen an, die Sie für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei nutzen können.
Das passende Förderprogramm für Sie war noch nicht dabei? Dann recherchieren Sie auf eigene Faust in der Förderdatenbank des Bundes auf dem Förderportal.
Bundesweite Digitalisierungsförderungen, aber nicht für Anwälte
Anders als noch in 2023 mit Digital Jetzt sind zurzeit keine bundesweiten Zuschüsse oder Förderprogramme, bspw. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (ehemals BMWi) für Digitalisierungsvorhaben in Kanzleien verfügbar. Zwar gibt es mit Go Digital eine bundesweite Förderung für die Digitalisierung, diese ist jedoch nicht für Anwälte vorgesehen.
Ausgelaufene Förderungen für Digitalisierungsvorhaben:
Hier listen wir abgelaufene Förderungen, die in der letzten Version dieses Artikels noch in Anspruch genommen werden konnten.
Bundesweit
Bundesländer
Bremen
Digitaler Restart
Saarland
DigitalStarter Saarland
Sachsen
E-Business
Rheinland-Pfalz
DIGIBOOST