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Zeiterfassung in der Kanzleisoftware: Arbeitszeiterfassungspflicht rechtssicher umsetzen

Seit den Leitentscheidungen von EuGH (2019) und BAG (13.09.2022) mĂŒssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten systematisch erfassen – objektiv, verlĂ€sslich und zugĂ€nglich.

Viele Kanzleien (inklusive NeugrĂŒndungen) stehen de facto vor der Auswahl einer geeigneten Zeiterfassungslösung. Diese sollte genaue Angaben zu allen Arbeitszeiten der Mitarbeiter erhalten, inklusive der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. Dabei hat der Arbeitgeber die Pflicht, nicht nur das System bereitzustellen, sondern auch die tatsĂ€chliche Nutzung des Zeiterfassungssystems zu ĂŒberprĂŒfen.

Eine Kanzleisoftware mit Zeiterfassung ist oft der schnellste Weg, um die Zeiterfassungspflicht zu erfĂŒllen und gleichzeitig abrechenbare Zeiten pro Akte/Mandant ohne Medienbruch zu dokumentieren.

Zeiterfassungspflicht – was ist zu beachten

Im Kern geht es um Arbeitszeiten, nicht um Kontrolle: Beginn, Ende und Dauer der tÀglichen Arbeitszeit sollen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Wichtig ist außerdem, dass Arbeitszeitregeln eingehalten werden (z. B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen). Das Arbeitszeitgesetz selbst enthĂ€lt schon lange Dokumentationspflichten fĂŒr bestimmte Konstellationen (z. B. Überstunden), aber die BAG-Entscheidung zielt auf die gesamte Arbeitszeit ab. 

Wer darf die Arbeitszeiten erfassen? 

In vielen BeitrĂ€gen geht man davon aus, dass die Erfassung der Arbeitszeit delegierbar ist – also die Mitarbeitende erfassen ihre Arbeitszeiten selbst, solange der Arbeitgeber die Einhaltung der Regel zur Arbeitszeitdokumenation sicherstellt.

Und wie ist es mit Vertrauensarbeitszeit? 

Sie kann weiterhin gelebt werden – unter Beachtung der Vorgaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Vertrauensarbeitszeit heißt außerdem nicht mehr, dass BeschĂ€ftigte ihre Arbeitszeit nicht aufzeichnen mĂŒssen. Auch bei Vertrauensarbeitszeit mĂŒssen Arbeitszeiten vollstĂ€ndig erfasst werden.

Warum das Thema in Kanzleien schnell komplex wird

In vielen Unternehmen reicht das „Ein-/Ausstempeln“ fĂŒr den Nachweis der geleisteten Stunden. In Kanzleien kommt oft eine zweite Ebene dazu:

  • Nachweisanforderungen (Pflicht-Thema): Wann wurde gearbeitet?
  • Mandatszeit (Abrechnungs-/Controlling-Thema): Woran wurde gearbeitet – Akte/Mandant/TĂ€tigkeit?

Um ihre Arbeitszeit nach diesen Erfordernissen zu erfassen, suchen viele Kanzleien und AnwĂ€lte nach einer Kanzleisoftware mit Zeiterfassung. Wenn ohnehin in Akten gearbeitet wird, liegt es nahe, Zeiten auch dort zu erfassen – statt diese spĂ€ter aus Notizen, Kalendern und Erinnerungsfetzen zu rekonstruieren.

Integriert oder als separates Tool? Eine kurze Orientierung

Es gibt zwei Wege zur Erfassung der Arbeitszeit:

  1. ĂŒber ein separates Zeiterfassungstool (gut, wenn es primĂ€r um Arbeitszeit/Anwesenheit geht)
  2. ĂŒber die Zeiterfassung in der Kanzleisoftware (besonders praktisch, wenn Akten-/Mandatsbezug wichtig ist)

Eine integrierte Lösung ist nicht automatisch „besser“, sie kann jedoch ArbeitsablĂ€ufe vereinfachen: weniger Wechsel zwischen Programmen, weniger Nachtragen, und oft eine sauberere Zuordnung zu Akten/TĂ€tigkeiten.

Damit die Nutzung des Zeiterfassungssystems durch alle Mitarbeiter gewĂ€hrleistet werden kann, sollte das gewĂ€hlte System mehrere Kriterien erfĂŒllen. Es muss flexibel, bequem und leicht zugĂ€nglich sein (auch fĂŒr Homeoffice-Mitarbeiter). Datenschutz, ZuverlĂ€ssigkeit und ObjektivitĂ€t bei der Zeiterfassung sollten ebenfalls gewĂ€hrleistet sein.

Checkliste: Diese Anforderungen sollte eine Lösung zur Arbeitszeiterfassung erfĂŒllen

  1. ZugÀnglich & alltagstauglich
    Browser/PC, optional mobil – wichtig fĂŒr Außentermine und Homeoffice.
  2. Schnell bedienbar (Timer + manuell)
    Timer fĂŒr laufende Arbeit, manuelle EintrĂ€ge fĂŒr Termine, Telefonate und AuswĂ€rtstermine.
  3. Erfassung pro Akte/Mandant/TĂ€tigkeit
    Zeiten mĂŒssen eindeutig zuzuordnen sein – und interne Zeiten sollten getrennt erfassbar bleiben.
  4. Pausen & Arbeitszeitregeln abbildbar
    Pausen, Überstunden, ggf. Arbeitszeitmodelle – idealerweise mit plausiblen Hinweisen/Reports.
  5. Rollen, Rechte, Nachvollziehbarkeit
    Wer darf die Arbeitszeiten sehen? Wer darf korrigieren? Werden Änderungen dokumentiert?
  6. Auswertung & Export
    MonatsĂŒbersichten pro Person, Auswertungen pro Akte/Mandant, Export fĂŒr Lohn/Controlling (je nach Setup).
  7. Datenschutz & Sicherheit (DSGVO)
    Auftragsverarbeitung, Zugriffskontrolle, sinnvolle Lösch- und Aufbewahrungskonzepte – gerade bei Daten von Mitarbeitenden.
Checkliste herunterladen

So fĂŒhren Sie ein Zeiterfassungstool in der Kanzlei richtig ein

Scheitern bei der EinfĂŒhrung eines Zeiterfassungstools ist hĂ€ufig auf unklare Prozesse und mangelnde Schulung zurĂŒckzufĂŒhren, nicht auf die Technik. Genau deshalb funktioniert ein schlankes EinfĂŒhrungsmodell oft besser als ein großer Rollout. Mit den folgenden drei Schritten machen Sie die Zeitdokumentation schnell praxistauglich – und sorgen dafĂŒr, dass sie zur Gewohnheit wird.

Eine Woche Testlauf – mit echten Mandaten statt Demo-Daten

Starten Sie bewusst klein: WĂ€hlen Sie fĂŒr eine Woche ein realistisches Set aus laufenden FĂ€llen (z. B. 5–10 Mandate) und lassen Sie das Kanzleiteam ihre Leistungszeiten so erfassen, wie es spĂ€ter auch im Alltag passieren soll. Überlegen Sie sich u. a. wann die Arbeitszeiten vom Team gebucht werden sollen, z. B. „immer sofort“ oder „spĂ€testens am Tagesende“.

WĂ€hrend der Arbeit an einem Mandat kann es zu Unterbrechungen kommen: kurze Telefonate, RĂŒckfragen, spontane Recherchen, Termine, Fristsachen. Die Zeiterfassung fĂŒr das gerade bearbeitete Mandat soll bei Unterbrechung pausiert und spĂ€ter fortgesetzt werden. 

Tipp: Nehmen Sie bewusst auch typische Stolpersteine mit rein – etwa Terminblöcke, Gerichtstermine, Diktate und Korrekturschleifen.

Eine kleine TĂ€tigkeitsliste definieren – damit alle auf die gleiche Art und Weise buchen

Damit die gebuchten TĂ€tigkeiten spĂ€ter nicht in „Sonstiges“ versinken, legen Sie eine kurze, einheitliche TĂ€tigkeitsliste fest. Ziel ist nicht Perfektion, sondern Konsistenz: Wenn alle Mitglieder des Kanzleiteams Ă€hnliche TĂ€tigkeiten gleich benennen, werden Zeiten pro Akte spĂ€ter nachvollziehbar – intern wie gegenĂŒber Mandanten.

Beispiele fĂŒr passende Benennungen:

  • Telefonat / Videocall
  • E-Mail / Korrespondenz
  • Recherche
  • Schriftsatz / Vertragsentwurf
  • Aktenstudium / Vorbereitung
  • Gericht / Termin / Verhandlung
  • Mandantenmeeting

Tipp: Halten Sie die Liste klein (z. B. 6–10 Punkte). Zu viele Kategorien fĂŒhren dazu, dass Mitarbeitende lĂ€nger suchen als buchen. ErgĂ€nzen Sie in der TĂ€tigkeitsliste 1–2 interne Kategorien (z. B. “Orga/Intern“, „Fortbildung“).

Fester Wochenrhythmus fĂŒr Review – kurz, aber konsequent

Planen Sie einmal pro Woche 5–10 Minuten fĂŒr einen Mini-Check ein (z. B. freitags oder montags). Das ist der Hebel, der aus „wir probieren’s mal“ eine stabile Routine entstehen lĂ€sst. Fragen, die Sie im Review klĂ€ren sollten:

  • Fehlen Zeiten? (z. B. Telefonate, kurze RĂŒckfragen, Nacharbeit nach Terminen)
  • Passt die Zuordnung zur Akte? (Wurden Zeiten dem richtigen Mandat zugeordnet?)
  • Gibt es wiederkehrende Stolperstellen? (z. B. mobile Erfassung, Unterbrechungen, „Sammelzeiten“)
  • Ist die TĂ€tigkeitsliste verstĂ€ndlich genug? (ggf. 1–2 Begriffe nachschĂ€rfen)

Wenn Sie diese drei Schritte konsequent umsetzen, wird die Zeiterfassung nicht zum dauerhaften EinfĂŒhrungsprojekt, sondern zu einem festen Bestandteil Ihrer Kanzleiroutine. Am Monatsende werden Sie davon spĂŒrbar profitieren: Alle Zeiten sind dann bereits vollstĂ€ndig und sauber zugeordnet, sodass weniger nachtrĂ€glich rekonstruiert und deutlich weniger nachgepflegt werden muss.

Zeiterfassung in KanzLaw ohne Umwege

Wenn Sie die Zeiterfassung direkt in der Akte abbilden möchten, ist eine integrierte Lösung oft der pragmatischste Weg. In KanzLaw erfassen Sie Zeiten mandatsbezogen – wahlweise per Timer (Start/Stopp) fĂŒr laufende TĂ€tigkeiten oder ĂŒber manuelle EintrĂ€ge fĂŒr Termine, Telefonate und nachtrĂ€glich dokumentierte Arbeiten. 

Die Bedienung ist dabei so aufgebaut, dass Sie ohne lange Einarbeitung starten können: Die Zeiterfassung ist intuitiv, schnell erreichbar und im Kanzlei-Alltag leicht „nebenbei“ nutzbar.

Ein weiterer Pluspunkt: Mit den Apps fĂŒr iPhone und iPad ist auch mobile Zeiterfassung möglich – etwa nach einem Gerichtstermin, unterwegs zwischen Besprechungen oder direkt nach einem MandantengesprĂ€ch.

So landet die erfasste Zeit unmittelbar in der jeweiligen Akte und wird sauber dem richtigen Mandanten zugeordnet. Das reduziert die Nacharbeit am Monatsende und hilft, Arbeits- und Abrechnungszeiten konsistent zusammenzufĂŒhren.

Beim Erstellen Ihrer Rechnungen können Sie dadurch direkt auf die als Vorlage erfassten Werte im Rahmen der Zeiterfassung zurĂŒckgreifen. So erhöhen Sie dank modernem Zeitmanagement ganz einfach die PrĂ€zision Ihrer Abrechnungen.

Nicht nur die Anschaffungskosten einer weiteren Software oder die aktuell laufenden Kosten entfallen, sondern auch der stÀndige Wechsel zwischen der Kanzleisoftware und der Zeiterfassungssoftware. Also, warum umstÀndlich, wenn es auch einfach geht?

Mehr zu den Funktionen von KanzLaw finden Sie hier: https://kanzlaw.de/funktionen/

Abrechnung per Zeiterfassung in KanzLaw: YouTube Anleitung

Kurzfazit: Kanzleisoftware Zeiterfassung als doppelter Gewinn

Eine Anwaltssoftware mit Zeiterfassung hilft Ihnen, die Zeiterfassungspflicht pragmatisch umzusetzen und verbessert gleichzeitig Ihr Kanzleicontrolling. Die Abrechnung wird vereinfacht, weil alle Arbeitszeiten mandatsbezogen, strukturiert und abrechenbar vorliegen.

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