
Wie Kanzleien die Entwicklung ihrer Software prägen können
Kanzleisoftware ist darauf ausgelegt, den anspruchsvollen Arbeitsalltag von Anwältinnen und Anwälten zu erleichtern. Doch viele dieser Lösungen werden für sie entwickelt, nicht mit ihnen. Das Ergebnis sind oft Funktionen, die an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kanzleien vorbeigehen. Dagegen stellt die nutzerzentrierte Entwicklung die Expertise der Anwender in den Mittelpunkt.
Dieser Artikel zeigt, warum die direkte Mitwirkung von Juristinnen und Juristen der entscheidende Faktor für eine wirklich nützliche Kanzleisoftware ist. Sie erfahren auch, wie Softwareentwickler diesen Ansatz in der Praxis umsetzen.
Das Grundprinzip: nutzerzentriertes Design
Im Kern des nutzerzentrierten Designs (User Centered Design) steht eine einfache, aber fundamentale Erkenntnis: Eine Technologie ist nur dann wertvoll, wenn sie einem konkreten Nutzer bei der Lösung eines realen Problems hilft. Es geht nicht darum, was technisch möglich ist, sondern um das, was praktisch nützlich ist.
Übertragen auf Kanzleien bedeutet das: Die komplexen Arbeitsabläufe, die strengen gesetzlichen Anforderungen und die hohen Erwartungen der Mandanten kennen Anwältinnen und Anwälte selbst am besten. Ihre Erfahrungen sind die wertvollste Ressource bei der Gestaltung von Softwarelösungen für Kanzleien.
Die Vorteile der Zusammenarbeit: eine Win-Win-Situation
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kanzleien und Softwareentwicklern schafft Vorteile für beide Seiten.
Für die Softwareentwickler: Praxisnähe und Relevanz
Durch die direkte Mitwirkung von Anwältinnen und Anwälten wird sichergestellt, dass die entwickelten Funktionen exakt auf deren reale Herausforderungen zugeschnitten sind. Die Software fügt sich nahtlos in den Kanzleialltag ein.
Für die mitwirkende Kanzlei: maßgeschneiderte Tools
Juristinnen und Juristen haben die einzigartige Möglichkeit, die Software, mit der sie täglich arbeiten, aktiv mitzugestalten. Das Ergebnis ist eine Anwendung, die präzise auf ihre Arbeitsweise zugeschnitten ist. Darüber hinaus profitieren sie als Entwicklungspartner oft von attraktiven Sonderkonditionen.
Ein Praxisbeispiel: Das KanzLaw Co-Creators Programm
Anstatt Annahmen über die idealen Kanzlei-Workflows zu treffen, stellen wir bei KanzLaw unsere Nutzer von Beginn an in den Mittelpunkt der Entwicklung. Der direkte Input dieser Co-Creator-Kanzleien ist wertvoller als jede theoretische Analyse. Ihre Ziele, Aufgaben und Arbeitsabläufe bilden das Fundament für den gesamten Entwicklungsprozess. Unsere Co-Creators setzen die Prioritäten. So stellen wir sicher, dass jede Funktion einen echten Mehrwert für den Kanzleialltag bietet.
Die Zukunft der Kanzleisoftware ist kollaborativ
Die besten digitalen Lösungen entstehen im Dialog und in der aktiven Zusammenarbeit. Für KanzLaw sind Anwältinnen und Anwälte echte Partner in der Softwareentwicklung.
„Ich arbeite als Co-Creator mit KanzLaw zusammen, weil ich in meiner Kanzlei ausschließlich Apple-Geräte nutze und weil ich meine Erfahrungen aus der Digitalen Medizin einbringen möchte, um die in Arztpraxen seit langem etablierten Prozesse auf die Anwaltskanzlei zu übertragen und eine effiziente und ansprechende Kanzleisoftware mitzugestalten.“
Rechtsanwältin Kristin Memm, Erfurt
Weitere Informationen
Möchten auch Sie die Zukunft der Kanzleisoftware mitprägen? Bringen Sie Ihre Expertise ein und werden Sie Teil unseres Programms Co-Creators. Schreiben Sie uns an co-creators@zollsoft.de Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Über uns: zollsoft GmbH
Überarbeitet, ursprünglich veröffentlicht: September 2021