Wie Kanzleien die Entwicklung ihrer Software prÀgen können
Kanzleisoftware ist darauf ausgelegt, den anspruchsvollen Arbeitsalltag von AnwĂ€ltinnen und AnwĂ€lten zu erleichtern. Doch viele dieser Lösungen werden fĂŒr sie entwickelt, nicht mit ihnen. Das Ergebnis sind oft Funktionen, die an den tatsĂ€chlichen BedĂŒrfnissen von Kanzleien vorbeigehen. Dagegen stellt die nutzerzentrierte Entwicklung die Expertise der Anwender in den Mittelpunkt.
Dieser Artikel zeigt, warum die direkte Mitwirkung von Juristinnen und Juristen der entscheidende Faktor fĂŒr eine wirklich nĂŒtzliche Kanzleisoftware ist. Sie erfahren auch, wie Softwareentwickler diesen Ansatz in der Praxis umsetzen.
Das Grundprinzip: nutzerzentriertes Design
Im Kern des nutzerzentrierten Designs (User Centered Design) steht eine einfache, aber fundamentale Erkenntnis: Eine Technologie ist nur dann wertvoll, wenn sie einem konkreten Nutzer bei der Lösung eines realen Problems hilft. Es geht nicht darum, was technisch möglich ist, sondern um das, was praktisch nĂŒtzlich ist.
Ăbertragen auf Kanzleien bedeutet das: Die komplexen ArbeitsablĂ€ufe, die strengen gesetzlichen Anforderungen und die hohen Erwartungen der Mandanten kennen AnwĂ€ltinnen und AnwĂ€lte selbst am besten. Ihre Erfahrungen sind die wertvollste Ressource bei der Gestaltung von Softwarelösungen fĂŒr Kanzleien.
Die Vorteile der Zusammenarbeit: eine Win-Win-Situation
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kanzleien und Softwareentwicklern schafft Vorteile fĂŒr beide Seiten.
FĂŒr die Softwareentwickler: PraxisnĂ€he und Relevanz
Durch die direkte Mitwirkung von AnwĂ€ltinnen und AnwĂ€lten wird sichergestellt, dass die entwickelten Funktionen exakt auf deren reale Herausforderungen zugeschnitten sind. Die Software fĂŒgt sich nahtlos in den Kanzleialltag ein.
FĂŒr die mitwirkende Kanzlei: maĂgeschneiderte Tools
Juristinnen und Juristen haben die einzigartige Möglichkeit, die Software, mit der sie tĂ€glich arbeiten, aktiv mitzugestalten. Das Ergebnis ist eine Anwendung, die prĂ€zise auf ihre Arbeitsweise zugeschnitten ist. DarĂŒber hinaus profitieren sie als Entwicklungspartner oft von attraktiven Sonderkonditionen.
Ein Praxisbeispiel: Das KanzLaw Co-Creators Programm
Anstatt Annahmen ĂŒber die idealen Kanzlei-Workflows zu treffen, stellen wir bei KanzLaw unsere Nutzer von Beginn an in den Mittelpunkt der Entwicklung. Der direkte Input dieser Co-Creator-Kanzleien ist wertvoller als jede theoretische Analyse. Ihre Ziele, Aufgaben und ArbeitsablĂ€ufe bilden das Fundament fĂŒr den gesamten Entwicklungsprozess. Unsere Co-Creators setzen die PrioritĂ€ten. So stellen wir sicher, dass jede Funktion einen echten Mehrwert fĂŒr den Kanzleialltag bietet.
Die Zukunft der Kanzleisoftware ist kollaborativ
Die besten digitalen Lösungen entstehen im Dialog und in der aktiven Zusammenarbeit. FĂŒr KanzLaw sind AnwĂ€ltinnen und AnwĂ€lte echte Partner in der Softwareentwicklung.
„Ich arbeite als Co-Creator mit KanzLaw zusammen, weil ich in meiner Kanzlei ausschlieĂlich Apple-GerĂ€te nutze und weil ich meine Erfahrungen aus der Digitalen Medizin einbringen möchte, um die in Arztpraxen seit langem etablierten Prozesse auf die Anwaltskanzlei zu ĂŒbertragen und eine effiziente und ansprechende Kanzleisoftware mitzugestalten.“
RechtsanwÀltin Kristin Memm, Erfurt
Weitere Informationen
Möchten auch Sie die Zukunft der Kanzleisoftware mitprÀgen? Bringen Sie Ihre Expertise ein und werden Sie Teil unseres Programms Co-Creators. Schreiben Sie uns an co-creators@zollsoft.de Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ăber uns: zollsoft GmbH
Ăberarbeitet, ursprĂŒnglich veröffentlicht: September 2021