Wer darf was in der Kanzlei
Wenn Sie nicht allein Ihre Kanzlei fĂŒhren, ist es wichtig, die Zusammenarbeit klar zu strukturieren. Vielen AnwĂ€lten sind ihre ReFas unersetzlich. Diese nehmen viele Aufgaben ab: Telefonate entgegennehmen, Termine ausmachen, Abrechnungen vornehmen und vieles mehr. Darf die ReFa jedoch auch Fristen verschieben und Akten ablegen? Unsere Kanzleisoftware KanzLaw bietet die Möglichkeit, Berechtigungen fĂŒr AnwĂ€lte und ReFas individuell einzustellen.
Wie funktioniert das?
Fassen Sie die AnwĂ€lte, Ihre ReFas und die Auszubildenden oder Praktikanten jeweils zu Nutzergruppen zusammen. Einzelne Nutzer können auch in mehreren Nutzergruppen Mitglied sein. Gehen Sie dabei so detailliert vor, wie es fĂŒr Ihre Kanzlei passt. Was genau den einzelnen Nutzergruppen erlaubt ist, legen Sie als Administrator fest. Legen Sie die Rechte fĂŒr die einzelnen Gruppen Ihrer Kanzlei individuell fest. Mehr noch: Bestimmen Sie auch, wer welche Daten einsehen kann, wenn es sich um hochsensible Daten handelt. Auch private Termine können Sie damit unbesorgt in den Kalender eintragen. Legen Sie einfach fest, dass nur Sie Ihre privaten Termine sehen können. Vermeiden Sie damit das FĂŒhren von zwei getrennten Kalendersystemen und organisieren Sie sich und Ihre Kanzlei mit der Kanzleisoftware.
Unser Tipp zum Einstellen der Berechtigungen
Mit dem Rechtemangement von KanzLaw können Sie exakt festlegen, welche Aktionen welcher Nutzergruppe möglich sind. Ăberlegen Sie sich, welche Aktionen nur Sie oder Ihre angestellten AnwĂ€lte durchfĂŒhren dĂŒrfen. Unser Tipp dabei: Verrennen Sie sich nicht in Details. Das Einstellen von Berechtigungen fĂŒr AnwĂ€lte und ReFas hilft, Fehlaktionen vorzubeugen. Verzichten Sie aber nicht auf persönliche Absprachen mit Ihren Kollegen und ReFas. Entgegengebrachtes Vertrauen stĂ€rkt die Mitarbeiterbindung und motiviert Ihre Mitarbeiter, ihr Bestes zu geben.
Entdecken Sie hier weitere Möglichkeiten zur Kanzleiorganisation mit KanzLaw.