Wer hat nicht schon einmal Ăhnliches erlebt: eine App, in der man die Einstellungen nicht findet. Ein Herd, den man mit nassen HĂ€nden nicht bedienen kann. Offensichtlich von jemandem entwickelt, der nicht selbst kocht. Bei uns geht Entwicklung besser! Denn bei KanzLaw können Sie selbst Kanzleisoftware mitgestalten.
Wir haben unser Programm Co-Creators eingefĂŒhrt, um unsere Nutzer in den Mittelpunkt der Entwicklung zu stellen. Deshalb verfolgen wir eine enge Zusammenarbeit mit AnwĂ€lten von Beginn an. So liegen die Ziele, Aufgaben, ArbeitsablĂ€ufe und Eigenschaften unserer Co-Creator-Kanzleien der gesamten Entwicklung zugrunde. Damit ermöglicht unser Co-Creators Programm in jeder Phase des Entwicklungsprozesses, dass AnwĂ€lte ihre Kanzleisoftware mitgestalten: Mandate effizient verwalten, MahnantrĂ€ge online stellen, Spracherkennung und alles das, was Sie fĂŒr wichtig und nĂŒtzlich halten.
Die Teilnahme als Co-Creator lohnt sich in zweierlei Hinsicht: Einerseits erhalten Sie eine Software, die zu Ihnen passt wie die Gesetzestexte in Ihr BĂŒcherregal. DarĂŒber hinaus profitieren Sie langfristig von Sonderkonditionen fĂŒr KanzLaw. Deshalb wenden Sie sich bei Interesse gerne direkt an uns und gestalten Sie als Co-Creator Ihre Kanzleisoftware mit: https://kanzlaw.de/kontakt/
Weitere interessante Artikel zur Nutzerorientierung:
Zur Thematik âNutzerorientierte Gestaltungâ (engl.: user-centered design): https://entwickler.de/agile/user-centered-design-nutzerorientierung-in-der-praxis/
Wie können Sie als AnwĂ€lte Ihren Mandanten gegenĂŒber nutzerorientiert handeln? Was AnwĂ€lte von anderen Branchen lernen können: https://legal-tech.de/was-hat-legal-tech-mit-mandantenzufriedenheit-zu-tun/