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Kanzleisoftware mitgestalten – Das Co-Creators Programm von KanzLaw

Wer hat nicht schon einmal Ähnliches erlebt: eine App, in der man die Einstellungen nicht findet. Ein Herd, den man mit nassen Händen nicht bedienen kann. Offensichtlich von jemandem entwickelt, der nicht selbst kocht. Bei uns geht Entwicklung besser! Denn bei KanzLaw können Sie selbst Kanzleisoftware mitgestalten.

Wir haben unser Programm Co-Creators eingeführt, um unsere Nutzer in den Mittelpunkt der Entwicklung zu stellen. Deshalb verfolgen wir eine enge Zusammenarbeit mit Anwälten von Beginn an. So liegen die Ziele, Aufgaben, Arbeitsabläufe und Eigenschaften unserer Co-Creator-Kanzleien der gesamten Entwicklung zugrunde. Damit ermöglicht unser Co-Creators Programm in jeder Phase des Entwicklungsprozesses, dass Anwälte ihre Kanzleisoftware mitgestalten: Mandate effizient verwalten, Mahnanträge online stellen, Spracherkennung und alles das, was Sie für wichtig und nützlich halten.

Die Teilnahme als Co-Creator lohnt sich in zweierlei Hinsicht: Einerseits erhalten Sie eine Software, die zu Ihnen passt wie die Gesetzestexte in Ihr Bücherregal. Darüber hinaus profitieren Sie langfristig von Sonderkonditionen für KanzLaw. Deshalb wenden Sie sich bei Interesse gerne direkt an uns und gestalten Sie als Co-Creator Ihre Kanzleisoftware mit: https://kanzlaw.de/kontakt/

Weitere interessante Artikel zur Nutzerorientierung:

Zur Thematik „Nutzerorientierte Gestaltung“ (engl.: user-centered design): https://entwickler.de/agile/user-centered-design-nutzerorientierung-in-der-praxis/

Wie können Sie als Anwälte Ihren Mandanten gegenüber nutzerorientiert handeln? Was Anwälte von anderen Branchen lernen können: https://legal-tech.de/was-hat-legal-tech-mit-mandantenzufriedenheit-zu-tun/