Digitalisierung Ihrer Kanzlei fördern lassen – Förderprogramme von Bund und Ländern auf einen Blick

Der Zeitpunkt für die Digitalisierung von Rechtskanzleien ist ideal. Denn Bund und Länder bieten gute Förderprogramme, um die von Bundesebene angestrebten Digitalisierungen voranzutreiben. Mithilfe verschiedener Förderprogramme können Sie bis zu 50.000€ Zuschuss für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei beantragen. Doch viele Förderprogramme haben dabei kleine und mittlere Unternehmen im Fokus. Dabei fallen freie Berufe wie Rechtsanwälte oft aus den Programmen. Wir haben für Sie recherchiert, welche Förderprogramme Sie für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei nutzen können.

 

Was können Sie sich in Ihrer Kanzlei fördern lassen?

Gefördert wird die Digitalisierung von Prozessen und das Verbessern der Datensicherheit. In Ihrer Kanzlei kann das konkret die Einführung einer modernen Kanzleimanagementsoftware wie KanzLaw sein. Denn durch digitales Dokumentenmanagement können Sie Prozesse effizienter gestalten und Medienbrüche wie das parallele Führen von Papierakten bei Verwendung des beA-Postfachs vermeiden.

Je nach Förderprogramm werden auch die mit der Anschaffung der Software verbundenen Dienstleistungen wie Installation und Datenmigration gefördert. Außerdem kann das Schaffen der digitalen Infrastruktur mobiles Arbeiten und Homeoffice zuwendungsfähig sein. Das umfasst Cloudnutzung, VPN, Mailserver und Rechner-Telefonie-Integration. Auch Datensicherheit durch Viren- und Firewallschutz kann ebenso zuwendungsfähig sein. Einige Programme schließen überdies Dienstleistungen wie Beratungen oder Schulungen Ihrer Angestellten mit ein.

Hingegen sind Ausgaben für Standard Hard- und Software meist nicht zuwendungsfähig. Das heißt die Anschaffung von z.B. PC, Laptop, Bildschirme, Tablet, Telefone, Headset, Scanner, Drucker und Kamera werden nicht bezuschusst.

Außerdem ist der Zeitpunkt, wann Sie die Digitalisierung Ihrer Kanzlei in Anspruch nehmen, entscheidend. Denn die meisten Förderprogramme fördern nur solche Projekte, die Sie noch nicht in Angriff genommen haben. Deshalb beantragen Sie zuerst die Förderung und starten Sie danach erst mit der Umsetzung. Darüber hinaus ist meist eine Bagatellgrenze von 3.000-8.000€ angegeben. Erst höhere Ausgaben werden gefördert.

 

Welche Förderprogramme für Kanzleien gibt es?

Zu unterscheiden sind Förderprogramme von Bund und Ländern. Nicht alle Länder bieten Förderprogramme an, die Sie für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei nutzen können. Unabhängig vom Bundesland können Sie das Förderprogramm Digital-Jetzt des Bundes nutzen.

 

Digital-Jetzt – Das Förderprogramm des Bundes für Digitalisierung in KMU

Zuerst bietet der das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Programm Digital-Jetzt an. Dadurch sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrem Weg zur Digitalisierung unterstützt werden. Falls Sie weniger als 50 Beschäftigte haben, können Sie sich über eine Förderquote von 40% freuen. Maximal werden dann 50.000€ Zuschuss bewilligt. Alle Branchen sind förderberechtigt. Ebenfalls sind freie Berufe wie Rechtsanwälte eingeschlossen. Vorausgesetzt wird, dass die Beschäftigtenzahl zwischen 3 und 499 liegt. Planen Sie für das Beantragen genug Zeit ein. Denn für den Antrag müssen Sie einen Digitalisierungsplan erstellen. Dort legen Sie dar, wie Sie Ihre Kanzlei digitalisieren möchten. Außerdem erklären Sie, wofür Sie die beantragten Gelder nutzen werden. Der Antrag muss bis Ende 2023 gestellt werden. Aufgrund hoher Nachfrage können nur begrenzt Anträge gestellt werden. Demzufolge werden die Antragskontigente monatlich per Los zugeteilt. Übrigens gilt dieses Programm nicht für Kanzlei-Neugründungen.

Weitere Informationen zu Digital-Jetzt und zur Antragstellung finden Sie hier.

Ebenfalls bundesweit ist das Programm Go-digital. Doch bis das neue Haushaltsgesetz 2022 beschlossen wird, werden bis auf weiteres keine Anträge im Programm „go-digital“ bewilligt. Erkundigen Sie sich hier nach dem aktuellen Stand.

 

Die Förderprogramme der Länder

Des weiteren bieten die Länder Förderprogramme zur Digitalisierung an. Jedoch schließen einige Länder in ihren Programmen freie Berufe oder rechtsberatende Unternehmen aus. Wir haben Ihnen eine Übersicht über Förderprogramme zusammengestellt, die Sie zur Digitalisierung Ihrer Kanzlei in Anspruch nehmen können. Die genauen Inhalte und Voraussetzungen der Förderprogramme entnehmen Sie den beigefügten Websites.

 

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

      • Fördersatz: Bis zu 40%
      • Zuschuss: Bis max. 4.000€
      • Bis 30.06.2024

Hessen: DIGI-Zuschuss

      • Förderaufruf: 07.06.22 und 30.08.22
      • Fördersatz: Bis zu 50%
      • Digitalisierungsmaßnahmen ab 4.000€ bis 10.000€

Bremen: Digitaler ReSTART – Bremen

      • Fördersatz: 40%
      • Zuschuss: Bis max. 17.000€
      • Bedingung: Förderung von Investitionen trotz Herausforderungen der Corona-Krise. Deshalb muss die Gründung der Kanzlei vor 31.12.2020 liegen.

Hamburg: Hamburg Digital

      • Fördersatz: Bis zu 50%
      • Zuschuss: Bis max. 17.000€

Rheinland-Pfalz: DigiBoost

      • Fördersatz: Bis zu 75%
      • Zuschuss: Bis max. 15.000€

Saarland: DigitalStarter Saarland

      • Fördersatz: 50%
      • Zuschuss: Bis max. 12.500€

    Schleswig-Holstein: DigiBonus II

        • Fördersatz: Bis zu 50%
        • Zuschuss: Bis max. 17.000€
        • bis max. 20 Mitarbeiter
        • Maßnahme muss bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein.

    Sachsen: E-Business

        • Fördersatz: Bis zu 50%
        • Zuschuss: Bis max. 50.000€
        • Anträge werden vorerst nur auf einer Warteliste erfasst, da die Mittel erschöpft sind. Der Zeitpunkt der Bearbeitung ist unklar.

    Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, und Thüringen bieten keine Förderprogramme an, die Sie für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei nutzen können. Greifen Sie dann auf das bundesweite Programm Digital-Jetzt zurück, wenn sich Ihre Kanzlei in einem dieser Länder befindet.

    Das passende Förderprogramm für Sie war noch nicht dabei? Dann recherchieren Sie auf eigene Faust in der Förderdatenbank des Bundes.

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